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        Die Wirksamkeit eines Compliance Programms ist direkt gekoppelt an die Effektivität des eingerichteten Hinweisgebersystems. KUKA bietet Mitarbeitenden und Externen unterschiedliche Wege, mögliche Compliance Bedenken und Beschwerden zu melden.

        Je nachdem, ob der Wunsch nach einem persönlich bekannten Kontakt oder nach Anonymität vorrangig ist, wählt die Person, die einen Sachverhalt melden möchte, die entsprechende Kontaktmöglichkeit aus. Internen wie Externen stehen für die anonyme Meldung die Ombudsperson zur Verfügung, für die nicht-anonyme Meldung die Compliance Officers; Mitarbeitende des Unternehmens haben zusätzlich die Option, sich direkt an ihre Führungskraft oder Personalabteilung zu wenden.

        Für Interne und Externe steht zusätzlich eine webbasierte Plattform zur Verfügung, über die Meldungen je nach Wunsch anonym oder nicht-anonym abgegeben werden können.

        Über die genannten Kommunikationskanäle können Vorgänge aller Art gemeldet werden, bei denen der Verdacht eines Compliance-Verstoßes besteht. Dies schließt Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ein. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.

        Das Hinweisgebersystem ist nicht für kommerzielle Anfragen, Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungen oder andere allgemeine Fragen vorgesehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die entsprechenden Kontaktpersonen.

        Für KUKA-Mitarbeitende gilt: Themen im Zusammenhang mit Beschäftigungsbedingungen, wie z. B. Konflikte im direkten Arbeitsumfeld, Disziplinarmaßnahmen oder Entgelt, sind vorrangig mit den direkten internen Kontaktpersonen vor Ort zu klären.

        Das Hinweisgebersystem darf nicht dazu benutzt werden, falsche Anschuldigungen zu erheben oder wissentlich unwahre Informationen zu melden.
        Meldung über webbasierte Plattform

        Externe Meldestellen

        Hinweisgebende Personen können wählen, ob sie sich an die internen Meldestellen oder eine externe Meldestelle des Bundes wenden. Allerdings sollte in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, die Meldung an die internen Meldestellen bevorzugt werden. Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie beim Bundesamt für Justiz: BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen (bundesjustizamt.de)

        • Person Icon

          KUKA Compliance Officers

          Ihre Kontaktpersonen in allen Belangen rund um Compliance

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        • KUKA Integrity

          webbasierte Plattform für die Meldung von Beschwerden sowohl für Interne als auch Externe, anonym und nicht-anonym möglich

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        • KUKA Summary

          Verfahrensordnung

          über das Beschwerdeverfahren im Falle von Verletzungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

          Erfahren Sie mehr
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